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AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Anne Richter, Pfarrstraße 122, 10317 Berlin (Nachfolgend Veranstalter*in bzw. Anne Richter - Hundetraining

genannt) und der Leistungsbezieher*in (nachfolgend Kund*in genannt).

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§1 Anmeldung

 

Die Anmeldung bei der Veranstalter*in kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf dem elektronischen Weg per Email oder Buchungssystem erfolgen. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf dem elektronischen Weg.

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§2 Preise und Zahlungskonditionen
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Das entsprechende Entgelt für die, von der Kund*in gebuchten Leistungen, ist per Überweisung im Voraus oder in Bar vor Ort zu zahlen. Bei der Buchung eines Seminars, Webinars, Workshops, Vortrages oder Social Walks/Lernspaziergang ist das Entgelt der gebuchten Leistung per Vorabüberweisung zu entrichten. Bei Social Walks/Lernspaziergängen besteht die Möglichkeit in bar vor Ort zu zahlen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

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§3 Rücktritt von Leistungen

 

Die Veranstalter*in behält sich vor, Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der

Trainingstermin verschoben und nachgeholt. Die Veranstalter*in behält sich weiterhin vor, den

Trainingsort zu wechseln. Die Kund*in wird darüber rechtzeitig informiert.

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Die Veranstalter*in behält sich vor, die Kund*in vom Training auszuschließen, wenn:

  • die Kund*in mehr als drei Monate ohne triftigen Grund im Zahlungsrückstand ist,

  • die Kund*in sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält,

  • die Kund*in sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kund*innen gefährdend,

  • die Kund*in wiederholt den Anweisungen der Veranstalter*in nicht Folge leistet.

 

§3.1 Rücktritt von Trainings- oder Beratungsterminen

Terminabsagen oder -verschiebungen für Trainings- oder Beratungstermine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Geschieht dies nicht von Seiten der Kund*in, wird die gebuchte Leistung in Rechnung gestellt.

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§3.2 Rücktritt von Seminare, Webinaren, Workshops, Vorträgen, Social Walks oder Lernspaziergängen

Jede*r Teilnehmer*in kann vor Beginn des Seminars, Webinars, Workshops, Vortrags, Social Walks oder Lernspazierganges von der Leistung zurücktreten. Dieser Rücktritt muss auf dem schriftlichen oder elektronischen Weg erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Es entstehen Stornokosten, wenn die Teilnehmer*in wie folgt von der Leistung zurücktritt. Der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserkl.rung ist dafür maßgeblich:

 

Die Stornierungskosten betragen wie folgt bei Seminaren, Webinaren, Workshops, Vorträgen, Social Walks und Lernspaziergängen:

  • Bei Rücktritt ab acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung 20% der Teilnahmegebühr

  • Bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr

  • Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr

 

Um Stornierungskosten zu vermeiden, kann ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt werden. Wenn eine Warteliste für die Veranstaltung bestehen sollte, kann auch ein*e Ersatzteilnehmer*in von dieser nachrücken.

Wenn die Mindestteilnehmer*innen-Zahl der Veranstaltung nicht erreicht werden sollte, kann die Veranstalter*in bis zwei Wochen vor Beginn zurücktreten. 

Sollte die Veranstalter*in, z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen von höherer Gewalt ausfallen, kann es zu kurzfristigen Ausfällen von Veranstaltungen kommen. Die Veranstalter*in wird in diesem Fall die bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstatten. Für etwaige, darüber hinaus entstandene Schäden, die Teilnehmer*innen durch den Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstanden sind, wird nicht gehaftet.

Die Veranstalter*in kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere gilt dies, wenn er andere Kunden oder die Veranstaltung, sowie deren Ziel gefährdet.

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§4 Trainingsteilnahme

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Die Kund*in versichert mit seiner Unterschrift, dass die zugehörigen Hund regelmäßig entwurmt und ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend Haftpflichtversichert ist. Die Veranstalter*in ist darauf hinzuweisen, wenn ein Hund krank und/oder läufig ist. 

Auf Verlangen hat die Teilnehmer*in den Impfpass, Anmeldebescheinigung und die Police der

Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Jede*r Kund*in ist verpflichtet, die Veranstalter*in vor Beginn der gebuchten Leistung über Aggressions- und Angstverhalten des Hundes aufzuklären. Die Veranstalter*in entscheidet daraufhin über das weitere Vorgehen oder über die weitere Teilnahme.

Die Teilnehmerzahl ist bei allen Leistungen und Veranstaltungen begrenzt. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung und der Dringlichkeit des Falls. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden abhängt, aber auch noch weitere Faktoren einwirken können.

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§5 Haftungsausschluss

 

§5.1

Die Veranstalter*in haftet für die von ihnen oder ihren einfachen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden für einfache Fahrlässigkeit – auch außervertraglich – nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung typischerweise gerechnet werden muss. Soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit vorliegen, haftet die Veranstalter*in uneingeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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§5.2

Die Veranstalter*in haftet nicht für von Kund*innen beherrschbare Schäden. Bzw. Schäden, die von Kund*innen, durch zumutbare Maßnahmen, hätten verhindert werden können. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.

 

§6 Urheberrecht

 

Das Urheberrecht an den von der Veranstalter*in ausgehändigten Unterlagen und Dokumentationen, liegt ausschließlich bei der Veranstalter*in. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung benötigt die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Veranstalter*in.

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§7 Bild- , Ton- und Videoaufnahmen

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Anne Richter - Hundetraining (Anne Richter) behält sich vor, Trainingsstunden und Veranstaltungen(Seminare, Webinare, Workshops, Vorträge, Social Walks und Lernspaziergänge) auf Bild und Video festzuhalten. Mit der Veröffentlichung und Verwendung dieser Bilder und Videos erklärt sich der Kunde grundsätzlich einverstanden. Dem kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Private Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen sind nur nach Absprache mit Anne Richter - Hundetraining gestattet. Die Veröffentlichung von diesen privaten Bild- und Videodateien seitens der Kund*in bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch Anne Richter -Hundetraining.

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§8 Sonstiges

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Die AGB gelten als wirksam, sobald diese auf der Homepage veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung neuer AGB verlieren die alten ihre Gültigkeit. Die Kund*innen sind verpflichtet, sich selbstständig über die aktuell geltenden AGB zu informieren

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